Was ist eine Famile - Was sind Blutsverwandte ?

 

Willkommen zur Lektion 2

 

Die Ahnenforschung, oder Genealogie, befasst sich mit dem Menschen

 

Andere Hilfswissenschaften befassen sich mit der Diplomatik, der Heraldik und Numismatik. (die sich mit Produkten menschlicher Tätigkeiten befassen.) Je nach Interessenslage wird sich der Ahnenforscher auch mit diesen Themen mehr oder weniger auseinandersetzen.

Das Wort Genealogie setzt sich zusammen aus den lateinischen Wörtern genus = Geschlecht, Stamm, Abstammung, Herkunft und logos = Wort, Kunde, Lehre. Und bedeutet also einfach Geschlechterkunde und sieht den Menschen als Glied einer Geschlechterkette.

Im Regelfalle sieht sich der Ahnenforscher als Sohn/Tochter von Vater und Mutter und forscht rückwärts nach seinen Vorfahren (Aszendenz), oder er ermittelt Nachfahren (Deszendenz). Im Laufe der fortgeschrittenen Arbeit kommt es zu einer gemischten Form dieser beiden Richtungen. Sie werden zum Beispiel eine Familie mit Namensgleichheit aus früherer Zeit entdecken und interessieren sich für deren Nachkommen (Deszendenten) um ein eventuelles Verwandschaftsverhältnis festzustellen.

Mit wichtigen Definitionen

befassen wir uns hier - und ein wenig mit der Geschichte. Die Familie lässt sich heute beschreiben als engster Gemeinschaftskreis eines Blutsverbandes, nämlich Vater-Mutter-Kinder. Sie genießt als kleinste Zelle des Staates gesetzlichen Schutz und Förderung der christlichen Kirche.

Als Geschlecht verstehen wir die (agnatische) Abstammung von Vater-Sohn-Folgen. Die Familie hat sich mit dem Wandel der Zeiten sehr oft verändert. Wir sprechen heute von der Kleinfamilie im Unterschied zur Großfamilie vergangener Zeiten. Wir haben dabei jedoch zu berücksichtigen, dass die Familien in sozialen und regionalen Unterschieden zu betrachten sind.

Unter Großfamilie spricht man oft von Sippe, in der mehrere Generationen und Familien zusammengelebt haben.  Sie werden bei Ihrer eigenen Familie bald feststellen, dass die Großfamilie in vorindustrieller Zeit ein Mythos ist -  das belegen statistische Analysen.

Kehren wir wieder zurück zum Begriff Geschlecht. Das Geschlecht ist nicht nur als Blutsgemeinschaft zu verstehen, es ist auch eine Rechte- und Traditionsgemeinschaft. In vaterrechtlich strukturierten Geschlechterverbänden werden die angeheirateten Ehefrauen, aber weder die eigenen verheirateten Töchter, noch die außerehelichen und adoptierten Kinder miteinbezogen.

Im Sippenverband sind alle Verwandten, auch die mütterliche Seite einbezogen.

Diese Ausführungen sollen Ihnen bei der Beurteilung in der Quellenforschung behilflich sein. Oft tauchen in Testamenten oder Volkszählungen Personen auf, die Sie Ihrem Geschlecht zuordnen wollen. In derlei Dokumenten aus früheren Zeiten fehlen häufig die Familiennamen oder die korrekte Verwandschaftsbeziehung. Dies kann vielerlei Ursachen haben, hier sei es als Warnung vor übereilter Einordnung zu erwähnen.

Genealogische Darstellungsformen

Wenden wir uns nun den genealogischen Darstellungsformen zu, die Sie aus Ihren Aufzeichnungen (Karteikarten oder per EDV) erstellen.

Ihr Anliegen ist die Erstellung eines sogenannten Stammbaumes. Dazu beginnen Sie als Proband mit der Darstellung einer Ahnentafel, indem Sie 2 Eltern, 4 Großeltern, 8 Urgroßeltern etc. aufzeichnen. Links tragen Sie die Männer ein und rechts die Frauen. Immer die leiblichen Eltern über einem Kind. Jede Generation hat doppelte Anzahl über der Kindgeneration. Alle Eltern können Geschwister haben, wie Sie selbst. Diese Geschwister können leibliche Kinder haben, alle diese sind Ihre Blutsverwandten.

Die angeheirateten Personen, männlich oder weiblich sind keine Blutsverwandten. Also ist zum Beispiel der Bruder Ihrer Mutter ein Blutsverwandter, dessen Frau nicht, aber deren Kinder (Ihre Cousins) sind Blutsverwandte. Diese Verhältnisse sind auch Gegenstand rechtlicher Regelungen, die eheliche und uneheliche Kinder, Legitimationen, Adoptionen, Familiennamen betreffen. Somit entstehen biologische und juristische Verwandtschaften.

Die wichtigsten Quellen des Familienforscher, wie Geburtsurkunde, Kirchenbucheintrag u.a, geben über die Abweichung von beiden Verwandtschaftsarten alleine nicht immer Auskunft. (S. Aussereheliche Zeugung und Anerkennung.) Es sind immer die Kinder einzutragen, die von Recht anerkannt sind. Befassen Sie sich mit dem Erbrecht ist die juristische, im Falle der Vererbungsforschung die biologische Verwandschaft maßgebend. Wir müssen vorerst nicht zweifeln, ob die Ehe formal richtig zustande gekommen ist. Aus den staatlichen  und kirchlichen Unterlagen sind Voraussetzungen der Eheschließung jedoch eruierbar.

Abschließend noch ein Wort zum vorhin erwähnten Stammbaum. Der Stammbaum ist die Darstellung der Nachkommen eines Urahn (Ihr Spitzenahn) den Sie eruiert haben. Diese (männliche) Person ist an der Wurzelseite des Baumes zu sehen und einzutragen. (Oft werden seine Ahnen noch als Wurzeln dargestellt.) Die Kinder und Kindes-Kinder werden als Äste gezeichnet, deren Nachkommen als Zweige, auf den Zweigen usw.

Bei meinen weiteren Online Tipps befasse ich mich mit der Erklärung der weiteren Darstellungsformen und würde Sie gerne dort begrüssen.

Schreiben Sie mir doch Ihre Erfahrungen oder Meinung zu diesem Thema, ich würde mich gerne mit Ihnen persönlich unterhalten (E-Mail: tudor@genaustria.at) – immer ganz bestimmt am Mittwoch Abend.

Sind Sie mit Ihrem Hobby schon weiter gekommen und möchte weitere meiner Erfahrungen kennen lernen, dann lesen Sie die nächsten Kapitel von Harry’s Tips bei Genaustria.at